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            Anmeldung - Schulanfänger 2025/2026

            Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 aus den Ortsteilen Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal findet in der Zeit vom 12.08. - 16.08.2024 im Sekretariat der Grundschule Amtsberg, OT Dittersdorf, statt.

            Anmeldungszeiten:

            Montag: 07.00 - 11.00 Uhr

            Dienstag: 12.00 - 16.00 Uhr

            Mittwoch: 07.00 - 11.00 Uhr 

            Donnerstag: 12.00 - 16.00 Uhr 

            Freitag: 07.00 - 11.00 Uhr 

            Für Rückfragen können Sie sich unter der Telefonnummer 037209 / 2290 in der Grundschule melden.

            Die Anmeldung muss laut SOGS §3, Absatz 1 im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 15.09.2024 erfolgen.

            Anzumelden sind die Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind.

            Kinder, die bereits im September 2023 angemeldet und für das Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt worden sind, müssen noch einmal angemeldet werden.

            Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und bei nicht verheirateten bzw. alleinerziehenden Eltern die Sorgerechtsbescheinigung für Ihr Kind mit.

            Aufgrund des ab dem 01.03.2020 gültigen Masernschutzgesetzes bitten wir um den Nachweis der durchgeführten Masernschutzimpfung bei Kindern welche keine Kindertagesstätte besuchen. Bitte bringen Sie dafür den Impfausweis von Ihrem Kind mit.

            Da das Formular zur Schulanmeldung von beiden Personensorgeberechtigten zu unterschreiben ist, sollten bitte auch beide zur Anmeldung anwesend sein. Ist dies nicht möglich, kann auch eine Vollmacht mit Ausweiskopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten mitgebracht werden.

            Bitte bringen Sie die Formulare ausgefüllt zur Schulanmeldung mit. Dieses finden Sie im nachfolgenden Link "Anmeldeformulare Schulanmeldung Schuljahr 2025/2026".

            Für die Anmeldung an einer anderen staatlichen Grundschule muss der begründete Antrag, laut SOGS §3 Absatz 5, schriftlich bis spätestens 15. Februar 2025 an der jeweiligen Schule, die das Kind auf Wunsch besuchen soll, eingereicht werden. Einen Antrag auf Rückstellung stellen Sie bitte ebenfalls bis spätestens 15. Februar 2025.

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